Im strafrechtlichen Sinn:
Der Betrug ist eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung (sog. Äquivalent) zu erhalten.

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©2006 Dieter Soetebier
Stand: 25. Februar 2008 15:39