Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei über seine Absicht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch tatsächlich zu erfüllen. Häufig auftretende Beispiele sind etwa der Einmietbetrug oder die Zechprellerei.
