Der Begriff
Versicherung wird
allgemein mehrdeutig
verwendet. Man
versteht darunter:
-
Eine
Gesellschaft,
die
Versicherungsverträge
anbietet, also
der
"Versicherer".
-
Eine bindende
Zusage: Ich
versichere = Ich
sage die
Wahrheit.
-
Einen
Versicherungsvertrag.
-
Das
Grundprinzip der
kollektiven
Risikoübernahme:
Viele zahlen
einen Geldbetrag
(= Prämie) in
den Geldtopf
"Versicherung"
ein, um beim
Eintreten des
Versicherungsfalles
abgesichert zu
sein.
Andererseits
wird der
Versicherungsfall
in Wirklichkeit
nur bei wenigen
Versicherten
eintreten,
weshalb der
Geldtopf bei
bezahlbarer
Prämie
ausreicht. In
diesem Sinne ist
nach Karl Hax
eine
Versicherung die
planmäßige
Deckung eines im
einzelnen
ungewissen, im
ganzen aber
schätzbaren
Geldbedarfs auf
der Grundlage
eines
zwischenwirtschaftlichen
Risikoausgleichs.
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